Lüftungsreinigung Oberschwaben


Impressum gemäß § TMG

 

Inhaber des Einzelunternehmens:

Bernd Teufel
Finkenweg 5
88527 Unlingen
www.teufel-gebaeudeservice.de

 

Tel: 07371 / 9 36 45 36
Fax: 07371 / 9 36 45 37
Mobil:

0173 / 9 08 58 81

 

Eingetragen bei der Handwerkskammer Ulm: Eintrag Nr. 80730
Eingetragen bei der IHK
Eingetragen bei der Berufsgenossenschaft Bau: Eintrag Nr.10.109.746.877
Rechtliche Hinnweise
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Haftungen für oben genanntes und fremde Inhalte mittels Hyperlink werden von Lüftungsanlagenreinigung-Oberschwaben ausgeschlossen.§5Abs.3TD


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird

3.
Für Nebenarbeiten bzw. unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in unserem Auftrag enthalten sind,
berechnen wir den im Moment geltenden Stundensatz pro Reinigungstechniker.

4. Für Wartezeiten, die nicht durch uns zu vertreten sind, müssen Lohnkosten in Höhe des im Moment geltenden Stundensatzes für einen Reinigungstechniker in Rechnung gestellt werden.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als Auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung, Zu- und Abluftanlagenreinigung) erfolgt die Abnahme sofort nach Auftragserledigung und wird schriftlich auf dem Arbeitsschein des Auftragsnehmers dokumentiert. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Eine Abnahme durch die zuständige Behörde (Schornsteinfeger) hat innerhalb von fünf Werktagen zu erfolgen. Eine spätere Abnahme kann nicht akzeptiert werden.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Ausbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft oder verdeckte Mängel oder Schäden an Anlagen erst nach der Reinigung sichtbar werden.

4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungs-Versuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohnes begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

§ 4 Aufmass

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.


2.
Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgelegten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise.

§ 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder
Eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur für die Dauer bis zur den oben erwähnten Abnahmefristen (siehe Punkt §3, 1 u. 2) im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden oder Schäden die erst durch die Reinigung sichtbar wurden, entfällt die Haftung

1a. Gewährleistung Abluftventilator und Motor
Sofern sich Abluftventilator und Motor zur Reinigung nicht ausbauen lassen oder dies nur durch hohen Arbeitsaufwand möglich ist, wird der Ventilator und Motor, wo dieser installiert ist, mit Dampf bzw. manuell gereinigt. Wir schließen die Haftung für eventuelle durch Alter und/oder mangelhafte Wartung vorhandene Undichtigkeit des Ventilators und Motors aus, was dazu führen kann, das Fette und/oder Reinigungsmittel/Wasserdampf in den Motor eindringen und zu eventuellen Schäden führen kann. Für elektrische Anlagen und Lüftermotoren die sich in bzw. an der Anlage befinden und die nicht der Schutzart IP 54 entsprechen, wird keine Haftung übernommen.

1b. Spülwasser bzw. Reinigungswasser
Sollte bei Reinigungsarbeiten mit dem Dampfverfahren und/oder mit Hochdruckwasser Schäden an Gebäude, Inventar oder an Dritte durch Kanalundichtigkeit oder Kanalschäden entstehen, übernimmt die Firma Lüftungsanlagenreinigung Oberschwaben keine Haftung.

2.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind nach Leistungserbringung innerhalb von 10 Werktage zu zahlen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Monatpauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugsaufschläge gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der Unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.