Lüftungsreinigung Oberschwaben

(Küchenabluftanlagen)Abluftkanalsysteme der Küchen sind seit langem dafür bekannt, dass durch die Fettablagerung im Kanalsystem eine verstärkte Brandgefahr gegeben ist. Jedes Jahr fallen einige Küchen einem Brand zum Opfer (auch durch Selbstentzündung).

(Klimaanlagen);;Sick Building Syndrom;; ist eine zurzeit stark sich bemerkbar machende Erkrankung, die bei Personen die sich über eine längere Zeit in ungesunden Raumklima aufhalten diagnostiziert wird. Dieses schließt auf unreine Lüftungssysteme in Gebäuden wie z.B. in belüfteten Bürogebäuden, Hotels, Krankenhäuser und anderen Einrichtungen.

(Lösung)Um diese Gefahr abzuwenden ist eine regelmäßige effektive Reinigung des Kanalsystems unumgänglich.

Jedes Gebäude mit einer Küchenabluftanlage birgt das potenzielle Risiko eines Brandes und jedes Klima Lüftungssystem das Risiko einer Erkrankung und Unwohlempfinden der sich in den Räumen aufhaltenden Personen durch unreine Raumluft.

Die Ab- und Zuluftsysteme sind oft schwer zugänglich und werden deshalb meist nicht oder nur in den erreichbaren Bereichen gereinigt.

Dies ist allerdings nicht ausreichend.
Außerdem verringert sich die Effizienz eines Abluftsystems durch zunehmende Fett- und Staubverschmutzung. Zudem werden die Arbeitsbedingungen für das Personal beeinträchtigt sowie der Energieverbrauch erhöht.

Diese Erkenntnisse lassen sich auch auf den privat Haushalt anwenden. Häuser mit Lüftungsanlagen sollen laut den Herstellern alle 2 Jahre überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden. Dies gilt nicht nur für die Filteranlagen sondern für die gesammte Verrohrung der Lüftungsanlage.

 Auszug aus der Kaminkehrerordnung

  1. Zwei mal im Jahr sind auf Ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen Dunstfänge und Leitungen, die nicht oder  nicht nur den Privaten Haushalt dienen.
  2. Einmal in Jahr sind auf Ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen:
  • Abgaskamine,- Kanäle und Rohre für Gasfeuerstätten, ferner Lüftungskamine
  • Rauch und Abgasleitungen für Brennwertfeuerstätten
  • Lüftungseinrichtungen
  • Abgaswege in Gasfeuerstätten.


Auszug aus den Genossenschaftsregeln für Arbeitssicherheit in Küchen

Abluftanlagen in Großküchen werden auf Grundlage der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen "ZH-1/37" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften gereinigt.

Diese BG-Regeln ist unter Berücksichtigung des Schulbetriebes sinngemäß auch auf Schulküchen und hauswirtschaftliche Lehrküchen anzuwenden. 

In den Absätzen 5.21.3 und 5.21.4 wird gefordert das Küchen- Abluftdecken, Abluft- Leitungen, Ventilatoren und Aggregatkammern regelmäßig zu prüfen und zu reinigen sind.

Gleiches gilt für Abluft- Anlagen in Bäckereien auf Grundlage der ZH-1/40 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

 

Auszug aus der Arbeitstättenverordnung Baden Württemberg

3.6 Lüftung


(1) In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.
(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung muss durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müs-sen Vorkehrungen getroffen sein, durch die die Beschäftigten im Fall einer Störung gegen Gesundheitsge-fahren geschützt sind.
(3) Werden Klimaanlagen oder mechanische Belüftungseinrichtungen verwendet, ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind.
(4) Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden.

Ebenso ist die Regel VDI 6022, der neue Hygienestandard für RLT-Anlagen, zu beachten.